Scheidung einreichen: Ablauf, Kosten und wichtige Fristen
16. Oktober 2026Wer sich endgültig trennen möchte, steht häufig vor ganz praktischen Fragen: Wann kann ich die Scheidung einreichen? Muss das Trennungsjahr vollständig abgelaufen sein? Welche Unterlagen werden benötigt und welche Kosten entstehen?
Eine Scheidung erfolgt in Deutschland durch eine gerichtliche Entscheidung. Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Vorher muss in der Regel feststehen, dass die Ehe gescheitert ist. Als Fachanwalt für Familienrecht in Braunschweig erläutere ich die wichtigsten Schritte und Fristen.
Wann kann eine Scheidung eingereicht werden?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
In der Praxis spielt dabei vor allem das Trennungsjahr eine zentrale Rolle.
Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, wird gesetzlich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.
Leben die Ehegatten bereits seit drei Jahren getrennt, gilt diese Vermutung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten.
Was bedeutet „getrennt leben“?
Getrenntleben setzt nicht zwingend voraus, dass einer der Ehegatten sofort aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.
Eine Trennung kann auch innerhalb derselben Wohnung erfolgen. Entscheidend ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte erkennbar nicht mehr bereit ist, die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen.
Im Alltag bedeutet das regelmäßig eine klare Trennung der Lebensbereiche.
Ein vorübergehender Versöhnungsversuch unterbricht das Trennungsjahr nicht automatisch.
Kann die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden?
Nur in besonderen Ausnahmefällen.
Eine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres kommt in Betracht, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die Anforderungen daran sind hoch. Nicht jede schwierige oder konfliktreiche Trennung genügt.
Ob eine solche Härtefallscheidung möglich ist, muss anhand der konkreten Umstände geprüft werden.
Brauche ich für die Scheidung einen Rechtsanwalt?
Ja – zumindest der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt.
In Scheidungssachen besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag kann daher nicht einfach selbst beim Familiengericht eingereicht werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es häufig aus, wenn nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Rechtsanwalt zustimmen.
Sobald der andere Ehegatte jedoch eigene Anträge stellen möchte, kann auch für ihn anwaltliche Vertretung erforderlich werden.
Wo wird die Scheidung eingereicht?
Zuständig ist das Familiengericht. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben.
Eine wichtige Rolle spielt beispielsweise,
- wo gemeinsame minderjährige Kinder leben,
- wo die Ehegatten zuletzt gemeinsam gelebt haben,
- wo der andere Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Deshalb kann nicht immer frei gewählt werden, bei welchem Gericht der Scheidungsantrag gestellt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Vorbereitung eines Scheidungsantrags werden regelmäßig einige grundlegende Informationen und Dokumente benötigt.
Dazu gehören insbesondere:
- Heiratsurkunde,
- vollständige Namen und Anschriften beider Ehegatten,
- Datum der Eheschließung,
- Datum der Trennung,
- Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern,
- gegebenenfalls frühere Vereinbarungen oder Eheverträge.
Im weiteren Verlauf können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden, insbesondere für den Versorgungsausgleich.
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?
Nach Vorbereitung durch den Rechtsanwalt wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Der typische Ablauf sieht vereinfacht so aus:
- Scheidungsantrag wird eingereicht.
Der Antrag geht beim zuständigen Familiengericht ein. - Gerichtskosten werden angefordert.
In der Regel verlangt das Gericht zunächst einen Kostenvorschuss. - Zustellung an den anderen Ehegatten.
Danach wird der Scheidungsantrag förmlich zugestellt. - Versorgungsausgleich wird durchgeführt.
Das Gericht holt regelmäßig Auskünfte zu den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten ein. - Scheidungstermin wird bestimmt.
Sind alle Voraussetzungen geklärt, findet ein persönlicher Termin beim Familiengericht statt. - Scheidungsbeschluss.
Das Gericht spricht die Scheidung durch Beschluss aus.
Wie lange das Verfahren dauert, hängt stark vom Einzelfall ab. Insbesondere der Versorgungsausgleich und streitige Folgesachen können die Dauer beeinflussen.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten ausgeglichen.
Dazu können beispielsweise Rentenanwartschaften gehören.
Die Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichs beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Bei einer Ehezeit von höchstens drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich grundsätzlich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich grundsätzlich aus Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten zusammen.
Die genaue Höhe hängt nicht pauschal vom Aufwand in Stunden ab, sondern insbesondere vom sogenannten Verfahrenswert.
Für die Einkommensverhältnisse berücksichtigt das Gericht grundsätzlich das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten. Daneben können weitere Faktoren wie Vermögensverhältnisse, Umfang und Bedeutung der Sache eine Rolle spielen.
Der Verfahrenswert einer Ehesache beträgt mindestens 3.000 Euro.
Kommt der Versorgungsausgleich hinzu, erhöht sich der Verfahrenswert. Für jedes einzubeziehende Versorgungsanrecht werden grundsätzlich 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten angesetzt; der Wert des Versorgungsausgleichs beträgt insgesamt mindestens 1.000 Euro.
Deshalb lässt sich die konkrete Höhe der Scheidungskosten erst zuverlässig bestimmen, wenn Einkommen, Versorgungsausgleich und gegebenenfalls weitere Folgesachen bekannt sind.
Ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
Eine einvernehmliche Scheidung kann das Verfahren erheblich vereinfachen.
Wenn sich beide Ehegatten über die Scheidung selbst und wesentliche Folgefragen bereits verständigt haben, müssen viele Punkte nicht zusätzlich gerichtlich ausgetragen werden.
Insbesondere kann es bei einer reinen einvernehmlichen Scheidung ausreichen, dass nur der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragt und der andere Ehegatte lediglich zustimmt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Rechtsanwalt beide Ehegatten gleichzeitig vertritt. Ein Anwalt vertritt stets nur die Interessen seines eigenen Mandanten.
Welche Fristen sind bei der Scheidung wichtig?
Neben dem Trennungsjahr können weitere Zeitpunkte und Fristen von Bedeutung sein.
Besonders wichtig sind:
- der genaue Beginn des Getrenntlebens,
- die Zustellung des Scheidungsantrags,
- Fristen des Familiengerichts,
- Fristen für Folgesachen,
- gegebenenfalls Rechtsmittelfristen nach dem Scheidungsbeschluss.
Die Zustellung des Scheidungsantrags ist zudem für verschiedene rechtliche Fragen von Bedeutung. Beispielsweise endet mit dem letzten Tag des Monats vor der Zustellung die Ehezeit für den Versorgungsausgleich.
Auch für vermögensrechtliche Fragen kann der Zeitpunkt des Scheidungsantrags eine Rolle spielen.
Sollte man mit dem Scheidungsantrag bis nach dem Trennungsjahr warten?
Nicht zwingend bis zum letzten Tag.
Die Scheidung selbst setzt grundsätzlich das Scheitern der Ehe voraus. Ob und wie früh vor Ablauf des Trennungsjahres ein Antrag sinnvoll vorbereitet oder eingereicht werden kann, hängt jedoch von der konkreten Situation und der Verfahrenspraxis ab.
Sinnvoll ist es häufig, bereits während des Trennungsjahres wichtige Fragen zu klären.
Dazu können gehören:
- Unterhalt,
- Umgang und Sorgerecht,
- Ehewohnung,
- Vermögensaufteilung,
- Zugewinnausgleich,
- gemeinsame Kredite,
- Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Dadurch lässt sich das spätere Scheidungsverfahren häufig besser vorbereiten.
Scheidung einreichen in Braunschweig
Eine Scheidung besteht nicht nur aus dem eigentlichen Scheidungsantrag. Häufig müssen bereits während des Trennungsjahres finanzielle, familiäre und vermögensrechtliche Fragen berücksichtigt werden.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Braunschweig prüfe ich mit Ihnen, wann der Scheidungsantrag gestellt werden kann, welches Familiengericht zuständig ist und welche Folgefragen möglichst früh geklärt werden sollten.
Sie möchten eine Scheidung einreichen oder befinden sich noch im Trennungsjahr? In einem persönlichen Beratungsgespräch kann geklärt werden, wann der Scheidungsantrag sinnvoll gestellt werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und mit welchen Kosten in Ihrem Fall zu rechnen ist.