Kindesunterhalt 2026: Wie hoch ist der Unterhalt für ein Kind?
25. September 2026Nach einer Trennung stellt sich für viele Eltern schnell die Frage: Wie hoch ist der Kindesunterhalt im Jahr 2026 und wie wird er berechnet? Maßgeblich sind vor allem das Alter des Kindes, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen und die konkrete Betreuungssituation.
Zum 1. Januar 2026 wurden die Werte der Düsseldorfer Tabelle angepasst. Gleichzeitig beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Wer Unterhalt zahlt oder erhält, sollte deshalb prüfen, ob die aktuellen Beträge noch zur eigenen Situation passen.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Braunschweig erläutere ich die wichtigsten Grundlagen für 2026.
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
Leben minderjährige Kinder nach einer Trennung überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Betreuung, Versorgung und Erziehung.
Der andere Elternteil ist grundsätzlich zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet.
Wie hoch dieser Unterhalt ausfällt, hängt insbesondere vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes ab.
Anders kann die Berechnung beispielsweise bei einem Wechselmodell oder bei volljährigen Kindern aussehen. Für diese Konstellationen gelten teilweise andere Berechnungsgrundsätze.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt 2026?
Die Düsseldorfer Tabelle dient als wichtige Orientierung für die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie ist kein Gesetz, wird von den Familiengerichten jedoch regelmäßig als Richtlinie herangezogen.
In der ersten Einkommensgruppe gelten 2026 folgende Bedarfsbeträge:
| Alter des Kindes | Tabellenbedarf 2026 |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 558 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 653 Euro |
| ab 18 Jahren | 698 Euro |
Die erste Einkommensgruppe reicht bis zu einem bereinigten monatlichen Nettoeinkommen von 2.100 Euro.
Bei höherem Einkommen steigen grundsätzlich auch die Tabellenbeträge.
Wie wird der Zahlbetrag berechnet?
Der Tabellenbetrag ist nicht automatisch der Betrag, der tatsächlich überwiesen werden muss.
Bei minderjährigen Kindern wird in der Regel die Hälfte des Kindergeldes auf den Tabellenbedarf angerechnet.
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Die Hälfte davon sind 129,50 Euro.
Für die erste Einkommensgruppe ergeben sich damit folgende Zahlbeträge:
| Alter des Kindes | Tabellenbetrag | Zahlbetrag |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 Euro | 356,50 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 558 Euro | 428,50 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 653 Euro | 523,50 Euro |
Bei volljährigen Kindern gelten andere Grundsätze. Insbesondere sind dann grundsätzlich beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit barunterhaltspflichtig.
Welches Einkommen ist entscheidend?
Für die Berechnung des Kindesunterhalts wird nicht einfach das Nettoentgelt aus der monatlichen Gehaltsabrechnung übernommen.
Maßgeblich ist vielmehr das sogenannte unterhaltsrechtlich bereinigte Nettoeinkommen.
Je nach Einzelfall können dabei beispielsweise berücksichtigt werden:
- laufendes Erwerbseinkommen,
- regelmäßige Bonuszahlungen,
- Weihnachts- oder Urlaubsgeld,
- Steuererstattungen,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
- Mieteinnahmen.
Bestimmte Belastungen können das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen wiederum reduzieren. Welche Positionen tatsächlich berücksichtigt werden dürfen, hängt von den konkreten Umständen ab.
Die genaue Einkommensermittlung ist häufig einer der wichtigsten Punkte bei der Unterhaltsberechnung.
Was bedeutet der Selbstbehalt?
Auch der unterhaltspflichtige Elternteil muss seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Deshalb berücksichtigt das Unterhaltsrecht einen sogenannten Selbstbehalt.
Gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern beträgt der notwendige Eigenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle 2026:
- 1.450 Euro monatlich bei Erwerbstätigkeit,
- 1.200 Euro monatlich ohne Erwerbstätigkeit.
Der Selbstbehalt ist jedoch keine starre Grenze, unterhalb derer automatisch kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.
Gerade gegenüber minderjährigen Kindern bestehen erhöhte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit. Reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltsansprüche aus, kann eine gesonderte Mangelfallberechnung erforderlich werden.
Wann sollte Kindesunterhalt neu berechnet werden?
Eine Überprüfung kann sinnvoll sein, wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben.
Das gilt zum Beispiel bei:
- deutlichen Einkommensveränderungen,
- Arbeitsplatzwechsel oder Selbstständigkeit,
- Wechsel des Kindes in eine neue Altersstufe,
- Eintritt der Volljährigkeit,
- einer Veränderung der Betreuungssituation,
- neuen Unterhaltspflichten,
- einer neuen Düsseldorfer Tabelle.
Auch bestehende Unterhaltstitel sollten nicht einfach anhand eigener Berechnungen geändert oder reduziert werden. Hier sollte zunächst geprüft werden, ob und auf welchem Weg eine Anpassung möglich ist.
Ausblick: Was gilt beim Kindesunterhalt 2027?
Auch zum 1. Januar 2027 können sich die Unterhaltsbeträge wieder ändern.
Konkrete Werte für den Mindestunterhalt und die Düsseldorfer Tabelle 2027 stehen derzeit noch nicht verbindlich fest. Veränderungen beim gesetzlichen Mindestunterhalt, beim Kindergeld oder bei den Leitlinien können jedoch Auswirkungen auf die künftigen Zahlbeträge haben.
Wer Kindesunterhalt zahlt oder erhält, sollte deshalb zum Jahreswechsel 2026/2027 prüfen, ob sich durch neue Tabellenwerte Änderungen ergeben.
Kindesunterhalt in Braunschweig prüfen lassen
Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine wichtige Orientierung. Für eine verlässliche Berechnung reicht es jedoch häufig nicht aus, lediglich Einkommen und Alter des Kindes in einer Tabelle nachzuschlagen.
Zu prüfen sind unter anderem das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, mögliche Abzüge, weitere Unterhaltspflichten und die konkrete Betreuungssituation.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Braunschweig prüfe ich, welcher Kindesunterhalt in Ihrer individuellen Situation verlangt oder geschuldet werden kann.
Sie möchten den Kindesunterhalt für 2026 berechnen lassen oder einen bestehenden Unterhaltsbetrag überprüfen? In einem persönlichen Beratungsgespräch kann geklärt werden, welche Faktoren in Ihrem Fall zu berücksichtigen sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.